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Patentanwaltskammer

Grundsätzlich kann jeder Erfinder sein Patent selbst anmelden: Vor dem Patentamt besteht kein Anwaltszwang. Nicht alle Fehler bei der Anmeldung können später noch behoben werden. Insbesondere kann der Umfang der Offenbarung der Erfindung nachtäglich nicht mehr erweitert werden. Deshalb ist es empfehlenswert, einen Patentanwalt hinzuzuziehen. Als Ingenieur oder Naturwissenschaftler mit abgeschlossenem Hochschulstudium und Industriepraxis kann der Patentanwalt einerseits Innovationen verstehen und einschätzen, andererseits ist er durch eine dreijährige juristische Ausbildung mit dem einschlägigen Recht vertraut.

Tätigkeitsprofil von Patentanwälten:

  • Beratung zum gewerblichen Rechtsschutz (neben Patenten auch Gebrauchsmuster, Marken, Design, Know-how, Schutz von Software und Sortenschutz)
  • Anmeldung gewerblicher Schutzrechte in Deutschland, Europa und weltweit
  • Vertretung vor Patentämtern, internationalen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes und vor Patentgerichten
  • Einzahlung der Jahresgebühren, Überwachung von Schutzrechten und Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen
  • Beratung zu Fragen des Arbeitnehmererfindungsrechtes
  • Ausarbeitung von Lizenzverträgen
  • Recherchen zum Stand der Technik
  • Anfertigungen von Übersetzungen für internationale Anmeldungen

Patentanwälte in Deutschland sind in der Patentanwaltskammer - einer Körperschaft des öffentlichen Rechts - organisiert, die sich selbst verwaltet und sich der Weiterentwicklung des Berufsstandes und des Gewerblichen Rechtsschutzes besonders verschrieben hat. Die Patentanwaltskammer bietet u.a. den Service einer bundesweiten Patentanwaltssuche.

Daneben können auf bestimmte Fachgebiete spezialisierte Patentanwälte unter www.patentanwalt-suche.de gefunden werden. Diese Datenbank wird von der PAVIS e. G., einer von Patentanwälten im Jahr 1980 gegründeten Dienstleistungs-Genossenschaft, betrieben. Nicht enthalten in der Datenbank sind Rechtsanwälte, die auch vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt und dem Bundespatentgericht vertretungsberechtigt sind.


Kontakt Patentanwaltskammer

Telefontasten

Patentanwaltskammer

Tal 29
80331 München

Telefon: 089-242278-0
Telefax: 089-242278-24
dpak@patentanwalt.de
www.patentanwalt.de