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Was ist ein Patent?

Was ist ein Patent?

Patente schützen Erfindungen. Sie gehören zu den gewerblichen Schutzrechen und geben dem Inhaber das Recht, allein über seine Erfindung zu verfügen. Patentschutz kann sowohl für Erzeugnisse als auch für Verfahren erlangt werden.

Der Patentinhaber kann grundsätzlich jeden daran hindern, die geschützte Erfindung ohne seine Einwilligung zu benutzen. Damit gewährt das Patent eine monopolartige Rechtsposition für bis zu 20 Jahre.

Neben der Möglichkeit seine Erfindung selbst zu nutzen, kann der Patentinhaber auch Lizenzen vergeben. Dies geschieht in der Regel durch Lizenzverträge.

Patente werden erteilt für Erfindungen, die

  • neu sind,

  • auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und

  • gewerblich anwendbar sind (§ 1 Abs. 1 des Patentgesetzes).

Keine Erfindungen sind nach § 1 Abs. 2 des Patentgesetzes Entdeckungen, wissenschaftlichen Theorien, mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie für Software und die Wiedergabe von Informationen.

Dieser Ausschluss von den patentfähigen Erfindungen gilt aber nur, wenn es um die genannten Gegenstände oder Tätigkeiten als solche geht (§ 1 Abs. 3 des Patentgesetzes). Dies ist von großer Bedeutung bei den software-bezogenen Erfindungen, also bei Erfindungen, die ein Software-Programm enthalten. Das Programm als solches kann zwar nicht durch ein Patent geschützt werden, sein Einsatz in einer konkreten technischen Lösung dagegen sehr wohl.

Patente werden weiterhin nicht erteilt für

  • Erfindungen, deren Veröffentlichung und Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde (§ 2 Ziffer 1 des Patentgesetzes),
  • Pflanzensorten oder Tierarten sowie für im wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren. Dies umfasst nicht mikrobiologische Verfahren und die mit Hilfe dieser Verfahren gewonnenen Erzeugnisse (§ 2 Ziffer 2 des Patentgesetzes). Für Pflanzensorten gibt es eine Sonderform des Gewerblichen Rechtsschutzes, den Sortenschutz.



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Übersicht: Schutzrechte

Tabellarischer Überblick (aus: GründerZeiten Nr. 40) PDF: 97,2 KB