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Europäische Patentorganisation (EPO)

Die Europäische Patentorganisation (EPO) ist eine auf der Basis des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ), das am 5. Oktober 1973 in München unterzeichnet wurde und am 7. Oktober 1977 in Kraft trat, gegründete, zwischenstaatliche Einrichtung. Die Gründung dieser Organisation ist Ausdruck des gemeinsamen politischen Willens europäischer Staaten, in Europa ein einheitliches Patentsystem aufzubauen.

Organe der europäischen Patentorganisation sind der Verwaltungsrat und das Europäische Patentamt (EPA).

Das EPA hat als Exekutivorgan der Europäischen Patentorganisation die Befugnis, europäische Patente mit unmittelbarer Wirkung für die vom Anmelder genannten Vertragsstaaten des EPÜ zu erteilen.

Zu den Vertragsstaaten gehören Belgien Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Portugal, Republik Bulgarien, Republik Estland, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Spanien, Tschechische Republik, Türkei und Zypern.

Die Schutzwirkung europäischer Patentanmeldungen und Patente kann auch auf folgende Staaten erstreckt werden: Albanien, Litauen, Lettland, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Rumänien, Slowenien.