Bundespatentgericht (BPG)
Gegründet 1961 mit Sitz in München. Das Gericht entscheidet über Streitigkeiten im Bereich der gewerblichen Schutzrechte z. B. über Beschwerden sowie über Nichtigkeitsklagen gegen erteilte Patente und im Zwangslizenzverfahren. Es ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und gehört wie der Bundesgerichtshof und das DPMA zum Ressort des Bundesjustizministeriums.