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Einspruch

Gegen ein erteiltes Patent kann jedermann während der Einspruchsfrist Einspruch erheben. Die Frist beträgt beim Deutschen Patentamt drei Monate und beim Europäischen Patentamt neun Monate nach Veröffentlichung der Erteilung. Das Einspruchsverfahren ist preiswert, da die unterlegene Partei nicht die Kosten der Gegenseite tragen muß. Der Einspruch ist schriftlich zu erklären und zu begründen.


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