Möglichkeiten der Patentverwertung
Der Inhaber eines Patents kann die geschützte Erfindung selbst nutzen und von seinem Recht Gebrauch machen, Dritte von der Nutzung der Technologie auszuschließen. Es ist aber auch möglich, die Technologie an Dritte zu lizenzieren.
Lizenzierung bedeutet, dass Dritten das Recht auf vollständige oder Teilnutzung einer patentrechtlich geschützten Erfindung gegen Zahlung einer Lizenzgebühr eingeräumt wird.
Abhängig ist die Entscheidung von der jeweiligen wirtschaftlichen Zielsetzung des Unternehmens. So kann ein Unternehmen zwar ein Patent auf eine bestimmte Technologie besitzen, jedoch nicht über die geeigneten Ressourcen verfügen, die zur Vollendung der Entwicklung, zur Herstellung, zur Vermarktung oder zum Vertrieb des entsprechenden Produkts erforderlich sind. In solchen Fällen erscheint die Amortisierung von Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen in Form von Lizenzierungen erfolgsversprechend.
Daher hat sich der Handel mit Lizenzen als Möglichkeit zur ertragsreichen Verwertung immaterieller Wirtschaftsgüter global entwickelt und stellt einen wichtigen Wettbewerbsfaktor dar.